AGB

Unsere Firma Sunbeam Newpower GmbH

AGB

  1. Allgemeines
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt). Sie können den Text unserer AGB auf Ihren Computer herunterladen oder ausdrucken. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.2. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden. 1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Geschäftsbedingungen wird bereits jetzt hiermit widersprochen. 1.4. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. 1.5. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen abzutreten.
  1. Vertragsschluss
2.1. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. 2.2. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Die Annahme des Angebotes kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der 7-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt. 2.3. Den Zugang der Bestellung werden wir unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine Annahme des Angebotes dar, sondern die Information, dass die Bestellung eingegangen ist.
  1. Vorbehalt der Selbstbelieferung
3.1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, allerdings nur sofern wir den Umstand, dass unser Zulieferer uns nicht beliefert, nicht zu vertreten haben und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen hatten und die nicht ordnungsgemäße oder ausbleibende Selbstbelieferung nicht vorhersehbar, nicht mit zumutbarem Einsatz von uns behoben werden kann und nicht nur vorübergehend ist. 3.2. Sollte die von uns geschuldete Ware nicht verfügbar sein, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten und eine vom Kunden eventuell erbrachte Gegenleistung in diesem Falle unverzüglich zurückerstatten.
  1. Lieferung
4.1. Wir beliefern ausschließlich Kunden innerhalb der EU. 4.2. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab unserem Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Nach Zahlung des vereinbarten Preises ist eine Änderung der Lieferadresse nicht mehr möglich. Dem Kunden bleibt es allerdings unbenommen, auf eigenes Risiko eine Änderung der Lieferadresse mit dem von uns benannten Transportunternehmen zu vereinbaren. 4.3. Es gelten die vereinbarten Lieferfristen. Die Lieferfrist beginnt an dem auf den Zahlungseingang folgenden Werktag. 4.4. Bei Überschreitung der Leistungszeit wird der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen. 4.5. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehr- oder Betriebsstörung, Energiemangel, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, höhere Gewalt verlängern die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtsmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt. 4.6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferung tragen wir die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. 4.7. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unseres Kunden voraus.
  1. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
5.1. Die Preise verstehen sich in Euro. Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich Fracht und der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern kein abweichender Preis vereinbart wurde, gilt der am Tage der Bestellung auf unserer Internetseite ausgewiesene Preis. 5.2. Erfolgt die Lieferung an Unternehmen im Ausland, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuer, wenn der Kunde uns seine aktuelle USt-ID-Nummer sowie ein Nachweis seiner gewerblichen Tätigkeit übermittelt. Dazu ist zwingend eine vorherige Kontaktaufnahme unter 02405-60398-0 erforderlich. 5.3. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. 5.4. Der Kunde kann den Kaufpreis per Vorkasse oder auf Rechnung bezahlen. 5.5. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunde ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 5.6. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die AKTIVBANK AG übertragen.
  1. Gefahrübergang, Transportrisiko, Versicherung der Ware
6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer, auf den Kunden über. Die Ware wird auf dem Transportweg nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. 6.2. Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges obliegt uns. 6.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  1. Gewährleistung
Sofern die Ware mit Mängeln behaftet ist, gilt Folgendes: 7.1. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der bestellten Ware stellen keinen Mangel dar, soweit wir für die Beschaffenheit keine Zusicherung erklärt oder eine Garantie übernommen haben und der vertragsgemäße Gebrauch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt wird. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel des Liefergegenstandes sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen gerechnet ab Übergabe anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen gerechnet ab der Erkennbarkeit anzuzeigen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Absendung der Anzeige. Lässt der Kunde diese Fristen verstreichen, so gilt die Ware als vertragsgemäß. 7.3. Im Mangelfalle sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese zweimal fehl, so ist der Kunde zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder zum Rücktritt vom Vertrag (Rückgängigmachung des Vertrags) berechtigt. 7.4. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag nach fehlgeschlagener Ersatzlieferung oder Nachbesserung, besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels. 8. Beschaffenheit der Ware/Beschaffenheitsgarantie   8.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Gleiches gilt für technische Beschreibungen, Farb-, Form- und Größenangaben in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten. 8.2. Eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware wird von uns nicht übernommen. Sofern vom Hersteller der Produkte eine Garantie gewährt wird, richten sich die Ansprüche des Kunden nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers und bestehen ausschließlich diesem gegenüber.
  1. Haftungsbeschränkungen und Verjährung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten besteht keine Haftung. 9.2. Ziffer 1. findet keine Anwendung, bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. 9.3. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht in den Fällen der Arglist, der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.
  1. Eigentumsvorbehalt
10.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 10.2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreiszahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Mit Ausgleich aller zum Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von unserem Eigentumsvorbehalt erfassten Forderungen erlischt unser Eigentumsvorbehalt. 10.3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die sich aus der Weiterveräußerung ergebenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen bereits jetzt die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden jederzeit widerruflich mit dem Einzug der Forderungen. 10.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum hat er uns unverzüglich mitzuteilen. 10.5. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Rechnung gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern und uns auf Anforderung die Zahlung der fälligen Prämien nachzuweisen. 10.6. Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.  
  1. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
11.1. Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber uns zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung durch uns ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
  1. Anwendbares Recht
12.1. Auf sämtliche zwischen uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.
  1. Gerichtsstand
13.1. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder Frankfurt am Main.
  1. Schlussbestimmungen
14.1. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Klauseln nicht.